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Über den VHPA
6 | Aus der Geschichte des VHPA
Der Verband heilpädagogischer Ausbildungsinstitute VHPA wurde 1959 gegründet. Auf den 1. Januar 1960 trat das Invalidenversicherungsgesetz IVG in Kraft. Damit gab es erstmals eine gesamtschweizerische gesetzliche Grundlage für die Bildung und Erziehung von behinderten Kindern und Jugendlichen. Die Heilpädagogischen Seminarien hatten als Mitgliedinstitute des VHPA den Auftrag, entsprechend spezialisierte Lehrkräfte und Fachpersonen auszubilden.
Veranlasst durch das IVG wurden einerseits die Sichtung von in der Praxis bewährten Fördermaßnahmen und andererseits ein schweizweiter Vergleich der Ausbildungscurricula erforderlich. Auf beiden Seiten zeigte sich große Heterogenität. Es gab für jede Behinderungsart separate Institutionen und Terminologien. Die öffentliche Schule führte Sonderklassen, deren Klientel sich mit derjenigen der IV-Sonderschulung überschnitt. Nach Verhandlungen mit dem BSV, den Institutionen, Kantonen und der EDK entschieden sich die VHPA-Mitgliedinstitute für eine Standardisierung der Studiengänge und erstellten Rahmenordnungen. Umfassend aus-gebildete Lehr- und Fachpersonen sollten zukünftig der Sonderschulung zur Verfügung stehen.
Nötig war dabei der konstruktive Dialog zwischen Ausbildung und Praxis. Damit sich von Seiten der Praxis entscheidende Anregungen für die Ausbildung gewinnen ließen und von Seiten der Ausbildung ein wesentlicher Mehrwert in die Verbesserung der Sonderschulung fließen konnte, strebte der VHPA 1972 die Gründung eines Generalsekretariats an. Die vorgezeichneten Aufgaben erforderten das Mitwirken und die finanzielle Unterstützung von sehr unterschiedlichen Partnern wie der IV, der EDK, einzelner Kantone und Verbänden wie zum Beispiel der damaligen Pro Infirmis. Da diese Partner in der Trägerschaft des Generalsekretariats Mitspracherecht wollten, jedoch selbst keine Ausbildungsinstitute waren, gründete der VHPA 1972 die Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik SZH, die in der Folge seine Sek-retariatsgeschäfte führte.
In den frühen 90-er Jahren zeichnete sich ab, dass die Lehrerinnen- und Lehrergrundausbildung sowie die Kindergärtnerinnenausbildung zukünftig in der ganzen Schweiz auf Hochschulstufe angeboten werden. Diesem Standard mussten auch die Studiengänge in Heil- und Sonderpädagogik nachkommen. Die VHPA-Mitgliedinstitute setzten sich für eine EDK-Reglementierung ein und erlangten diese für Schulische Heilpädagogik 1998, für Logopädie und Psychomotoriktherapie im Jahr 2000. Da ab 1999 entschieden war, dass die Bologna-Deklaration auch die heil- und sonderpädagogischen Studiengänge betreffen wird, blieb der Antrag auf EDK-Reglementierung der heilpädagogischen Früherziehung und der Klinischen Heilpädagogik hängig. Im Januar 2005 reichte der VHPA beim Vorstand EDK ein Gesamtkonzept für die EDK-anerkannten Abschlüsse unter Berücksichtung der Bologna-Deklaration ein. Dieses ist im Herbst 2005 genehmigt worden.
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